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Fristen und Gebühren

Ausleihfristen

Die Ausleihfrist aller Medien beträgt 4 Wochen. Eine Verlängerung ist generell möglich (sofern keine Vormerkung vorliegt) und kann persönlich in der Bibliothek, telefonisch unter 06321 855-1717, per E-Mail oder über das Internet direkt im Benutzerkonto vorgenommen werden.

 

Erinnerungsservice

Auf Wunsch erhalten Sie von der Stadtbücherei eine automatische Erinnerungsmail drei Tage vor Ablauf der Ausleihfrist mit Angabe der bald fälligen Medien. Hierzu müssen Sie uns lediglich Ihre E-Mail-Adresse mitteilen und eine Einverständniserklärung unterschreiben.

 

Gebühren

Auszug aus der Benutzungssatzung mit den wichtigsten Gebühren:

Einmalige Benutzung / Probeausweis 5,00 €
Jahresgebühr
Ermäßigt*
30,00 €
10,00 €
Halbjahresgebühr
Ermäßigt*
20,00 €
5,00 €
Fernleihe 4,00 €
Ersatz eines Benutzerausweises 5,00 €
Gebühr für nicht gemeldete Adressänderung 5,00 €
   
Säumnisgebühren bei Überschreiten der Leihfrist je Medieneinheit  
in der ersten Woche 1,00 €
in der zweiten Woche (1. Mahnung) 2,00 €
in der dritten Woche (2. Mahnung) 3,00 €
in der vierten Woche (3. Mahnung) 4,00 €
Verwaltungsgebühr je Mahnung 2,50 €


*Ermäßigung gilt für Schüler*innen und Studierende (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres), sowie arbeitslose Erwachsene. Der Anspruch auf Gebührenermäßigung ist durch einen gültigen Nachweis zu belegen.

Bitte beachten Sie die vollständige Benutzungssatzung (inkl. Gebührenordnung) der Stadtbücherei Neustadt an der Weinstraße.